Gewicht ist nicht gleich Gewicht - der Reisemobilist unterscheidet folgende Gewichtskategorien: zulässige Gesamtmasse und Masse im fahrbereiten Zustand, Achs-, Dach- und Anhängelast .
Die technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand wird vom Fahrzeughersteller angegeben. Diese Masse berücksichtigt die spezifischen Betriebsbedingungen einschließlich solcher Faktoren wie Werkstofffestigkeit, Tragfähigkeit der Reifen, usw. Diese Masse darf aus sicherheitstechnischen Gründen in keinem Fall überschritten werden. Jede Überschreitung dieser Masse wird als Überladung von der Polizei geahndet.
Mit der Änderung des Paragraphen 42 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung zum 01. Juli 2004 setzt die Bundesrepublik die entsprechenden EG-Richtlinien über Massen und Abmessungen von Kraftfahrzeugen in deutsches Recht um. Bereits im Juli 2000 veröffentlichte der Caravaning Industrie Verband (damals VDWH) eine Branchenempfehlung, die im wesentlichen der Neuregelung entspricht. Erstmals wurden die Freizeitfahrzeuge auf dem Caravan Salon 2000 unter dem Schlagwort „Masse im fahrbereiten Zustand " gemäß der nun in Kraft tretenden Regelung ausgeschildert. Diese Definition kann in Zukunft entfallen.
In der Spalte „Leergewicht " ist im Fahrzeugschein bei Zulassungen ab 01. Juli 2004 die Summe aus
- Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs
- zu 90 Prozent gefülltem Kraftstofftank
- zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser)
- Gewicht aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzrad, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher)
- 75 Kilogramm Fahrergewicht
ausgewiesen.
Die Achslast gibt Auskunft über die Gewichtsverteilung (maximale Belastungsmöglichkeit der Vorder- und Hinterachse) im Reisemobil. Der Basisfahrzeug-Hersteller gibt auf Anfrage die Werte heraus. Oft sind sie aber auch direkt am Fahrzeug vermerkt. Auch diese Gewichtsangaben müssen strikt eingehalten werden, was durch sorgfältiges Beladen, richtige Gewichtsverteilung und Kontrolle auf der Waage leicht möglich ist.
Der Aufbau-Hersteller legt die Dachlast für das jeweilige Modell fest. Die Dachlast ist von der Konstruktion des Daches (Alu-Sandwich, GfK) abhängig.
Welches Gewicht auf dem Dach transportiert werden darf ist beim Hersteller zu erfahren.
Der KFZ- Schein gibt genaue Auskunft über die Anhängerlast , d. h. wieviel gebremste und ungebremste Kilogramm gezogen werden dürfen. Die angegebenen Werte ergeben sich aus einer Reihe von Prüfungen (unter anderem ein Dauertest mit zwei Millionen Lastwechseln), die vor Markteinführung einer Anhängekupplung durchgeführt werden. Der Anbau der Anhängerkupplung muss von einer technischen Prüfstelle (TÜV, Dekra) abgenommen werden. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Quelle: Caravaning Industrie Verband e. V.